Die EU Unionsmarke und der Brexit

Im Juni 2016 stimmte die Mehrheit in Großbritannien für den Brexit, also den Austritt aus der Europäischen Union.

Der Austrittsprozess wurde vor wenigen Tagen in die Wege geleitet. Mit dem Austritt Großbritanniens ist für März 2019 zu rechnen.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Unionsmarke?

Das Markenrecht und auch das Designrecht sind weitestgehend harmonisiert. Die Unionsmarke gilt gemeinschaftlich und europaweit, und damit ausdrücklich nur in der EU. Wenn nun Großbritannien die EU verlässt, so würde die Unionsmarke in Großbritannien nicht mehr gelten. Welche Lösungen im Rahmen der nun anstehenden Austrittsverhandlungen gefunden werden, muss abgewartet werden.

Es wäre fatal, sollten Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster möglicherweise nach dem Austritt keinen Schutz mehr in Großbritannien genießen. Dann könnten sich Markenpiraten und Nachahmer durch eine schnellere britische Schutzrechteanmeldung eigene Rechte verschaffen.

Ein ersatzloser Wegfall der EU Rechte muss vermutlich aber nicht befürchtet werden. Verschiedene Szenarien sind denkbar, alles ist derzeit Spekulation. Möglicherweise wird die Unionsmarke trotz Brexit auch weiterhin in Großbritannien gelten. Vielleicht wird es Unionsmarkeninhabern ermöglicht werden, ihre Rechte in eine nationale britische Marke umzuwandeln. Denkbar ist auch, dass eingetragene EU Rechte für eine Übergangszeit weiterhin in Großbritannien gelten und etwa bei einer anstehenden Verlängerung in ein nationales britisches Schutzrecht umgewandelt werden können.

In jedem Falle wird sich zu gegebener Zeit ein Handlungsbedarf für Inhaber von Schutzrechten ergeben, etwa um erforderliche Anträge bei den zuständigen Ämtern zu stellen oder weiteres. Ich werde Sie darüber unterrichten und informiert halten.

Bei so viel Ungewissheit wird manches Unternehmen sich bereits jetzt absichern wollen und so eventuellen Unsicherheiten und Nachteilen vorbeugen. Sie haben die Möglichkeit, bereits heute nationale Schutzrechte in Großbritannien anzumelden, die zu Ihren derzeit bestehenden Unionsmarken identisch sind. So könnten Sie selbst aktiv werden, und sich in gewisser Weise unabhängig machen von künftigen Entscheidungen und Vereinbarungen im Rahmen der Austrittsverhandlungen und deren Auswirkungen für Sie als Schutzrechteinhaber.