Marke als Zukunftsinvestition

Marken erhöhen den Wert Ihres Unternehmens. Das gilt für etablierte Unternehmen genauso, wie für Neugründungen. Es sind die Marken, die vergleichbare Produkte unterscheidbar machen, die Auskunft geben, wo ein Produkt herkommt und dem Inhaber Schutz vor Nachahmern bieten. Mehr noch: Marken können gekauft, verkauft oder an Dritte lizenziert werden. Sie sind ein immaterielles Wirtschaftsgut.

Wann schütze ich meine Marke?

Denken Sie möglichst frühzeitig daran! Am Beginn eines neuen Projektes oder Unternehmens stehen oft Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Rechtliche Fragen werden da gerne nach hinten geschoben. Dabei sind gerade am Anfang Markenschutz und Zeitplanung wesentlich. Denn zur Markteinführung sollten Sie über einen gesicherten und geschützten Markennamen verfügen. Nur so können Sie sicher sein, dass er nicht nach kurzer Zeit wieder geändert werden muss.

Markenrecherche

Denken Sie rechtzeitig daran: Der erste Schritt in Richtung Schutz ist eine professionelle Markenrecherche. Hier wird rechtlich geprüft, ob es bereits ältere Rechte Dritter gibt, die dem geplanten Namen entgegenstehen könnten. Auch Varianten des Namens und phonetische Ähnlichkeiten werden analysiert und sogenannte „Kollisionsrisiken“ rechtlich bewertet: Kann die geplante Marke weiterverfolgt werden? Lässt sich durch geschickte Markenstrategie die Kollisionsgefahr verringern? Ist es erforderlich, eine Namensalternative zu finden? Gerade dann sollte für eine Neuplanung noch ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Ist die Recherche schließlich erfolgreich, steht der Anmeldung der Marke nichts mehr im Wege.

Was kann ich schützen?

Die am häufigsten angemeldeten Markenarten sind

– Wortmarke

– Bildmarke

– Wort-/Bildmarke

Eine Wortmarke legt den Fokus auf das Wort an sich und bietet den größten Schutzbereich. Sie ist unabhängig von einer bestimmten Typografie und ohne jede grafische Ausgestaltung. Eine Bildmarke ist ein reines Logoelement, bestehend aus einer Grafik ohne Wortbestandteil. Wort-/ Bildmarken sind eine Kombination aus dem Wortbestandteil und einer zusätzlichen grafischen Gestaltung (separates Logoelement oder typografische Ausgestaltung eines Schriftzuges). Ein Unternehmenslogo oder Produktlogo bestehend aus Namen und grafischem Element wird in der Regel durch die gleichzeitige Anmeldung aller drei Markenarten optimal geschützt. Bei der Wahl der richtigen Schutzrechte sind auch rechtliche Erwägungen zu beachten. Gerne berate ich Sie bei der Markenstrategie.

Die Sache mit der Schutzfähigkeit

Wenn ein Wort beschreibende Elemente enthält, ist die Schutzfähigkeit der geplanten Marke fraglich – etwa wenn das Wort eine Beschreibung der Ware oder Dienstleistung ist, die geschützt werden soll, oder beschreibende Eigenschaften enthält. Dies ist eine rechtliche Prüfung, die das Markenamt vornimmt. Rein beschreibende Marken sind daher nicht eintragungsfähig, bloß assoziative Marken, die nicht direkt beschreiben, sind eintragungsfähig. Die Grenzen zwischen reiner Beschreibung und bloßer assoziativer Eigenschaften können fließend sein. Teilweise lohnt eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Amt, um eventuelle Zurückweisungen zu überwinden. Dies hängt vom Einzelfall ab. Ist ein Zeichen beschreibend und nicht eintragbar, dann bleibt theoretisch die Möglichkeit, das an sich schutzunfähige Zeichen mit einer schutzfähigen Grafik zu kombinieren und als Wort-/ Bildmarke anzumelden. Ob dies anzuraten ist, entscheidet sich im Einzelfall. Hier ist das Für und Wider sorgfältig abzuwägen.

Noch ein Punkt aus der Praxis: Nachträglicher Schutz

Es kommt vor, dass Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich mit ihrem Unternehmensnamen oder Produktnamen arbeiten, ohne ihn markenrechtlich geschützt zu haben. Eine nachträgliche Registrierung ist prinzipiell möglich, birgt jedoch ganz eigene „Risiken und Nebenwirkungen“. Lassen Sie sich in solchen Fällen unbedingt von einem Spezialisten beraten.

Ihre Möglichkeiten bei Verletzung Ihrer Marken

Entdecken Sie irgendwo einen Dritten, der Ihre Marke verletzt oder sie kopiert, ist Handlung geboten. Als Inhaber einer geschützten Marke können Sie bei einer Markenverletzung Ihre Ansprüche geltend machen, z.B. auf Unterlassung der weiteren Benutzung der gegnerischen Marke, auf Vernichtung der mit dieser Marke gekennzeichneten Produkte und Werbemittel, auf Schadenersatz. Ihre Rechte können auf unterschiedliche Weise durchgesetzt werden, z.B. durch Abmahnung, einstweiligen Rechtsschutz oder auf dem Klageweg. Entdecken Sie frühzeitig eine verletzende neue Markenanmeldung, dann steht Ihnen auch das amtliche Widerspruchsverfahren offen.

Markenpflege und Markenüberwachung

Marken müssen nicht nur rechtlich geschützt werden. Sie bedürfen darüber hinaus der Pflege, der Überwachung, der Verteidigung. Ein paar erste Grundregeln: Benutzen Sie Ihre Marken stets in ihrer registrierten Form. Verwenden Sie Ihre registrierte Marken, können Sie das durch das Symbole ® deutlich machen. Unterstreichen Sie Ihre Markeninhaberschaft, indem Sie in Publikationen (gedruckt und im Internet) auf die dort genannten Marken und deren Schutz hinweisen. Die erfolgreiche Registrierung ist nicht das Ende, sondern ebenso ein Anfang: Eine kontinuierliche und effektive Markenüberwachung ermöglicht es, eventuelle Markenverletzungen rasch aufzuspüren. So können geeignete Abwehrmaßnahmen schon im Anfangsstadium eingeleitet werden.

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ARFMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Amalienstr. 24
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