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Designrecht

Design als Wirtschaftsfaktor – Design als Schutzgut

Designschutz ist wichtig für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges

Warum ist ein Designrecht wichtig?
Die Gestaltung eines Produktes ist oft entscheidend für den Markterfolg. Das Design spielt eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung.Verständlicherweise greift der Kunde bevorzugt zu Produkten, die optisch ansprechend gestaltet sind. Dies gilt vor allem für Produkte, bei denen optische Ästhetik von Bedeutung ist wie zum Beispiel Möbel, Lampen, Mode. Dies gilt auch, wenn sich Produkte in ihrer Funktionalität kaum noch unterscheiden wie zum Beispiel bei Haushaltsgeräten. Das trifft ebenso zu, wenn andere Entscheidungskriterien für Kaufentscheidung fehlen, wie etwa bei einfacheren Gebrauchsgegenständen ohne besondere technische Funktionen (zB Stift, Flaschenöffner usw.).

Nachahmung als Risiko
In das Produktdesign erfolgen daher oftmals große Investitionen. Mit dem Anstieg des Markterfolgs steigt auch der Anreiz für Produktimitate. Dies birgt ein großes wirtschaftliches Risiko für Unternehmen. Zudem hält das Imitat in der Regel nicht das Versprechen an die Qualität ein, dass das Original verspricht. Die äußere Gestaltung eines Produktes ist vor Nachahmungen zu schützen.

Schutz des Designs
Grundsätzlich ermöglichen mehrere Rechtsmaterien den Schutz der äußeren Gestaltung vor Nachahmung: Designrecht , Markenrecht, urheberrechtlicher Werkschutz, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz.

Das eingetragene Designrecht gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen.

Designrecht als Registerrecht
Sie können die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon als Design (früher Geschmacksmuster genannt) schützen lassen. Das Design kann flächenhaft (z.B. Stoffe, Bildmotive) oder dreidimensional sein (z.B. Möbel, Taschen, Lampen, Schmuck). Das Design muss neu sein. Es darf also vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden sein. Weiterhin muss es Eigenart aufweisen, sich also vom Gesamteindruck her von bekannten Formen unterscheiden.

Wichtig für Sie zu wissen: Die Eintragung eines Designs im amtlichen Designregister hat deklaratorische Wirkung. Designschutz entsteht mit Eintragung in das Register. Die Rechtsbeständigkeit des Designs wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht geprüft. Das Geschmacksmuster ist somit ein reines Registerrecht und wird erst im Streitfalle gerichtlich auf die sachlichen Schutzvoraussetzungen überprüft. Nur wenn das Design Bestand hat, können Rechte daraus geltend gemacht werden.

What you see is what you get
Auch wichtig zu wissen: Eine Schutzerteilung erfolgt nur für diejenigen Merkmale, die in der Wiedergabe sichtbar wiedergegeben sind. Die strategisch richtige Bildauswahl spielt daher bei der Designanmeldung eine wichtige Rolle.

Nicht eingetragenes europäische Unionsgeschmacksmuster
Sicher interessant für Sie: Das nicht eingetragene europäische Unionsgeschmacksmuster.

In der Europäischen Union kann auch ohne Eintragung für drei Jahre ab Veröffentlichung Designschutz bestehen. Der Schutz entsteht dabei durch Offenbarung gegenüber der Öffentlichkeit. Es gilt dann ein eingeschränkter Schutz (reiner Nachahmungsschutz), zeitlich beschränkt auf drei Jahre.

Ich berate Sie fachkundig über die Schutzmöglichkeiten Ihres Designs. Ebenso unterstütze ich Sie im Falle der Verletzung Ihrer bestehenden Designrechte und überprüfe auch, ob Designeintragungen Ihrer Wettbewerber rechtsbeständig oder löschungsreif sind.

Sprechen Sie mich gerne an.