Gelbe Wörterbücher

Markenmäßige Verwendung bei Farbmarken

OLG Köln, Urteil vom 09.11.2012, Az.: 6 U 38/12

Bei gelben Wörterbüchern haben viele sofort eine Assoziation: Langenscheidt. 2009 beschloss das BPatG deshalb, dass die Farbe Gelb (HKS 5) zwar mangels Unterscheidungskraft nicht schutzfähig sei, sich die Farbe bei fremdsprachigen Wörterbüchern aber als Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt habe und veranlasste die Eintragung der Farbmarke (BPatG, Beschluss vom 28.10.2009, Az.: 29 W (pat) 1/09). Wie sehr sich die Farbe Gelb durchgesetzt hat, demonstriert auch das Urteil des OLG Köln.

Das OLG sah in der Verwendung der Farbe Gelb für eine Verpackung von und Werbung für Sprachlernsoftware eine Verletzung der für zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke Gelb (HKS 5) und sprach der Klägerin Unterlassungsansprüche zu. Der von der Beklagten verwendete Gelbton sei hochgradig ähnlich und sei gezielt als Wiedererkennungszeichen, mithin markenmäßig, benutzt worden. Der Verkehr sei bei Wörterbüchern an die Verwendung einer konkreten Farbe als betrieblichen Herkunftshinweis gewöhnt, weshalb auch die werblich als Wiedererkennungszeichen eingesetzte Farbe als Kennzeichen des anbietenden Unternehmens angesehen werde.

Für den von der Beklagten gestellten Löschungsantrag gegen die Farbmarke sah das OLG keine ausreichenden Erfolgsaussichten. Das OLG setzte das kennzeichenrechtliche Verfahren deshalb auch nicht aus. Der Beklagten sei es nämlich nicht gelungen eine tatsächlich im Zeitpunkt der Eintragung der Farbmarke fehlende Verkehrsdurchsetzung der Farbmarke Gelb für Wörterbücher hinreichend nachzuweisen.