Prost!

„Duff Beer” darf es mehrmals geben

BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az.: I ZR 135/11

Das aus der Fernsehserie „The Simpsons” bekannte „Duff-Beer” gibt bereits mehrere Jahre Anlass zum Streit. Zwei deutsche Brauereien hatten naemlich unabhängig von einander „Duff Beer” hergestellt und sich Markenrechte an der Bezeichnung „Duff Beer” gesichert. Die Beklagte hatte seine Marke einige Zeit nicht genutzt, weshalb die Klägerin die Löschung der Marke beantragt hatte. Die Schwierigkeit des Falles lag auch darin, dass die Beklagte zwar Bier unter dem Namen „Duff” verkauft hatte, die grafische Gestaltung aber von der von ihr eingetragenen Marke abwich. Die rechtserhaltende Benutzung der Marke war zu prüfen. In letzter Instanz entschied der BGH jedoch, dass beide Marken nebeneinander bestehen bleiben dürfen. Dennoch sind weitere Streitigkeiten um das „Duff Beer” nicht ausgeschlossen, da es mittlerweile mehrere Eintragungen von „Duff Beer” gegeben hat.