RIAMET vs. Rivamed

Erfolgreicher Widerspruch

BPatG, Beschluss vom 04.06.2013, Az.: 25 W (pat) 64/12

In einem Fall aus dem Pharmasektor ordnete das BPatG auf den Widerspruch aus der älteren Marke RIAMET hin die Löschung der jüngeren Marke Rivamed an. Das BPatG sah zwischen den Vergleichsmarken eine Verwechslungsgefahr. Die Marken könnten sich ohne Weiteres auf ähnlichen Waren – verschreibungspflichtige pharmazeutischen Erzeugnisse – begegnen und es bestehe auch eine klangliche bzw. schriftbildliche Ähnlichkeit.

Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf die gleiche Silbenzahl, gleiche Vokalfolge („i-a-e“), den jeweiligen Anfangsbuchstaben „R“ und den übereinstimmenden Sprech- und Betonungsrhythmus von Riamet und Rivamed hingewiesen. Das BPatG sah darin eine hochgradige, an Identität heranreichende, Ähnlichkeit.