Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes geplant

Pressemitteilung des Bundestages vom. 24.05.2013

Aus einem Gesetzesentwurf der Regierung (17/13428) geht hervor, dass das Geschmacksmustergesetz modernisiert werden soll. Neben einer sprachlichen Änderung – „Geschmacksmuster“ sollen künftig „eingetragenes Design“ genannt werden – ist vor allem eine kostensparende Maßnahme geplant: Das DPMA soll künftig eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung entscheiden können ohne dass es einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit bedarf.