Markenlizenz

Nutzung Ihrer Marke durch andere

Lizenzverträge regeln die Nutzung von Marken durch eine andere Partei. Eine Hauptpflicht des Lizenzgebers ist es dabei, dem Lizenznehmer die Nutzung und Verwertung des Schutzrechts zu gestatten. Eine Hauptpflicht des Lizenznehmers ist die Zahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzgebühr.

Bei der Lizenz unterscheidet man zwischen verschiedenen Lizenzarten, z.B. der ausschließlichen und der einfachen Lizenz:

  • ausschließlichen (exklusive) Lizenz: berechtigt ausschließlich den Lizenznehmer zur Nutzung und schließt meist auch den Lizenzgeber von der Nutzung aus
  • einfache Lizenz: berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung neben dem Lizenzgeber und möglichen weiteren Lizenznehmern

Auch die Gestaltung und Höhe der Lizenzgebühren ist frei verhandelbar. Häufig wird eine Umsatzlizenz vereinbart. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz der erzielten Umsätze von dem Lizenznehmer an den Lizenzgeber bezahlt. Die Vereinbarung einer Mindestlizenz garantiert die Zahlung einer Mindestsumme unabhängig vom Umsatz.

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