Symbolbild Titelbild Markenrecht

Hilfe bei Abmahnung und Unterlassungserklärung

Es besteht Zeitdruck und die Überraschung ist groß.

Ganz wichtig: Geben Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht überstürzt ab. Holen Sie Rechtsrat ein!

Es sollte überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, also ob überhaupt und wenn ja, inwieweit eine Markenverletzung oder Kennzeichenverletzung vorliegt.

Eine Markenverletzung oder Kennzeichenverletzung liegt nämlich nur dann vor, wenn Sie mit Ihrer Nutzung einer Marke/eines Firmennamens/einer Domain oder eines sonstigen Zeichens die Markenrechte eines Dritten tatsächlich verletzen und diesem daher ein Unterlassungsanspruch zusteht. Zu prüfen ist unter anderem, ob eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen dem älteren und dem jüngeren Zeichen vorliegt, also ob eine Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der davon umfassten Waren und Dienstleistungen gegeben ist. Jeder Fall ist individuell. So manches Mal ist eine Sache nicht ganz so, wie sie zunächst scheint und die behauptete Rechtsverletzung ist anders zu bewerten. Eine Unterwerfung ist nicht immer notwendig und sollte vermieden werden, wenn dies möglich ist. Das ist im Detail sehr genau zu prüfen.

Aber auch dann, wenn der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist und eine Rechtsverletzung durch Sie tatsächlich im Raume steht, sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Es gibt Punkte, die Sie beachten sollten. Oftmals ist die Erklärung zu weit gefasst und belastet Sie mehr als notwendig.

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung besteht grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und Sie müssen diese dann gegen sich gelten lassen. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig. Wenn eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben ist, sollte die Formulierung also genau geprüft und auf den individuellen Fall konkret angepasst werden.

Durch die Änderung oder Anpassung einer vorgefertigten Erklärung können Nachteile für Sie vermieden und Kosten verringert werden.