12 Punkte für eine erfolgreiche Markenanmeldung

Tipps und Erklärungen zur Vorgehensweise

  1. Zeitpunkt
    Gehen Sie das Thema Markenschutz und Markenanmeldung möglichst frühzeitig an – bevor Sie den Namen, den sie sich für Ihre Marke ausgesucht haben, in Benutzung nehmen oder bevor dies unmittelbar bevorsteht. Ergibt sich nämlich im weiteren Verlauf, dass Ihr gewünschter Markenname doch nicht machbar sein sollte, dann ist der Umstieg auf einen Alternativnamen im frühen Stadium noch leichter.
  2. Selbst suchen
    Was Sie selbst tun können: „suchen“ Sie Ihren gewünschten Markennamen vorab selbst: überprüfen Sie diesen zum Beispiel in Internetsuchmaschinen: Taucht der Name auf? Wer benutzt ihn und für was? Gerne bespreche ich mit Ihnen das Ergebnis.
  3. Domainsituation
    Prüfen Sie – oder lassen Sie dies gerne von mir prüfen – ob Ihre Wunsch-Domains noch frei sind. Sind diese bereits belegt? Von wem und für was?
  4. Länder/Register
    Wo soll Ihre Marke geschützt werden: In Deutschland im Deutschen Register? In der EU im europäischen Gemeinschaftsmarkenregister? International im außereuropäischen Raum? In mehreren Registern? Diese Entscheidung ist wichtig für die nächsten Schritte und wirkt sich auch auf die Kosten einer Markenanmeldung auf.
  5. Markenrecherche
    Sodann führe ich für Sie eine individuelle markenrechtliche Ähnlichkeitsrecherche durch – in allen Markenregistern, in denen Ihr gewünschter Markenname auf bestehende ältere identische oder ähnliche Marken Dritter trifft. Werden identische oder ähnliche Markennamen gefunden, berate ich Sie strategisch dahingehend, ob Ihr Wunschname dennoch möglich ist oder ob Alternativen zu bevorzugen sind. Wenn die Markenrecherche erfolgreich verlaufen ist und keine älteren Rechte Dritter entgegenstehen: perfekt – nun geht es richtig los.
  6. Nizza-Klassifikation/Verzeichnis
    Im nächsten Schritt entwerfe ich für Sie das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen für Ihre Marke. Eine Marke wird nicht „einfach so“ geschützt. Eine Marke ist ein Kennzeichenrecht und kennzeichnet Produkte oder Services, z.B. Lebensmittel, Mode, Schmuck, Online-Shop, IT-Beratung, Gastronomieleistungen usw. Diese Produkte und/oder Services, die die Marke bezeichnen soll, werden für Sie in einem Verzeichnis abgebildet. Die Erstellung eines strategisch passenden Verzeichnisses ist sehr wichtig und bildet zusammen mit der Marke die Essenz des Markenschutzes.
  7. Markenanmeldung
    Dann geht es an die Markenanmeldung: Ihr gewünschter Markenname bzw. Ihr gewünschtes Logo wird für Sie mit dem für Ihren Geschäftsbereich passenden Verzeichnis bei dem richtigen Amt angemeldet, z.B. für Deutschland bei dem Deutschen Patent- und Markenamt und/oder für die EU bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Ich berate Sie dabei zur Markenstrategie: Wortmarke (nur Text), Wort-/Bildmarke (Wort mit Grafik), Bildmarke (nur Grafik), farbig oder schwarz-weiß?
  8. Verfahrensdauer
    Die Dauer des Anmeldeverfahrens bei einer Markenanmeldung ist je nach Amt unterschiedlich und beträgt in der Regel einige Monate: Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann ein sogenannter Beschleunigungsantrag gestellt werden – dann erfolgt die erste Amtsprüfung schneller, innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt kann das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ gewählt werden – Ihre Markenanmeldung kann damit in der Hälfte der sonst üblichen Zeit oder weniger geprüft werden – oft schon innerhalb einiger Wochen. Hat das Amt Beanstandungen, verzögert sich das Anmeldeverfahren.
  9. Anmeldedatum
    Auch wenn die Verfahrensdauer lang zu sein scheint: wichtig ist das Anmeldedatum. Ist die Marke erst einmal angemeldet und ist der Anmeldetag festgelegt, geht der Schutz Ihrer später registrierten Marke auf den Anmeldetag zurück, unabhängig von der Dauer des Verfahrens. Die Bearbeitung von Markenanmeldungen hat bei mir daher zeitliche Priorität, um für Sie ein möglichst frühes Anmeldedatum zu sichern!
  10. Markenregistrierung/Urkunde
    Nach dem erfolgreichen Verlauf des Anmeldeverfahrens wird Ihre Marke registriert und Sie erhalten die Eintragungsurkunde.
  11. Widerspruchsverfahren
    Dazu noch ein Hinweis zu einem wichtigen Unterschied im Verfahren DE und EU:
    Im Deutschen Register wird die Marke nach erfolgreichem Abschluss der Amtsprüfung zuerst registriert und veröffentlicht. Sodann folgt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb derer Dritte einen Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegen können. Die Deutsche Marke könnte dann noch wegfallen.
    Im europäischen Markenregister wird die Marke nach erfolgreichem Abschluss der Amtsprüfung zunächst veröffentlicht und es folgt dann eine dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb derer Dritte Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegen können. Nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird, erfolgt die Eintragung der europäischen Gemeinschaftsmarke.
  12. Ewiges Recht – die Schutzdauer
    Übrigens gilt die Marke als „ewiges“ Recht. Nach Eintragung beträgt die Schutzdauer der Marke 10 Jahre. Die Marke kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist die Zahlung der amtlichen Verlängerungsgebühren.