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Abmahnung Designrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten wissen, was nun zu tun ist?

Es besteht Zeitdruck und die Überraschung ist groß.

Ganz wichtig: Geben Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht überstürzt ab. Holen Sie Rechtsrat ein!

Es sollte überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, also ob überhaupt und wenn ja, inwieweit eine Designverletzung vorliegt.

Eine Designverletzung liegt nämlich nur dann vor, wenn Sie mit Ihrer Nutzung eines Designs oder Produkterscheinungsbildes die Designrechte eines Dritten tatsächlich verletzen und diesem daher ein Unterlassungsanspruch zusteht. Zu prüfen ist unter anderem, ob das Designrecht des Dritten überhaupt rechtsbeständig ist und ob daraus Rechte geltend gemacht werden können. Weiter ist beispielsweise zu prüfen, ob vom Gesamteindruck her das von Ihnen verwendete Design dem älteren Recht in rechtsverletzender Weise zu nahe kommt. Jeder Fall ist individuell. So manches Mal ist eine Sache nicht ganz so, wie sie zunächst scheint und die behauptete Rechtsverletzung ist anders zu bewerten. Eine Unterwerfung ist nicht immer notwendig und sollte vermieden werden, wenn dies möglich ist. Das ist im Detail sehr genau zu prüfen.

Aber auch dann, wenn der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist und eine Rechtsverletzung durch Sie tatsächlich im Raume steht, sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Es gibt Punkte, die Sie beachten sollten. Oftmals ist die Erklärung zu weit gefasst und belastet Sie mehr als notwendig.

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung besteht grundsätzlich zeitlich unbegrenzt und Sie müssen diese dann gegen sich gelten lassen. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig. Wenn eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben ist, sollte die Formulierung also genau geprüft und auf den individuellen Fall konkret angepasst werden.

Durch die Änderung oder Anpassung einer vorgefertigten Erklärung können Nachteile für Sie vermieden und Kosten verringert werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Wenn Sie mich einmal nicht direkt erreichen sollten, rufe ich Sie schnellstmöglich zurück. Ich weiß: Abmahnungen sind eilig und die Zeit drängt!