David gegen Goliath

Apple nimmt Widerspruch im Apfelkindstreit zurück

Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Marke mit der Registernummer 302010061782

Der angebissene Apfel von Apple ist allseits bekannt. Verständlich daher, das Interesse von Apple, seine starke Marke umfangreich zu schützen. Dass der Elektronikriese aber gegen ein Café vorgehen würde, um seine Marke zu schützen, überraschte. Apple legte 2011 Widerspruch gegen das Logo „Apfelkind“ einer Bonner Cafébetreiberin ein.

Dabei störte sich Apple jedoch weniger an der Eintragung für Getränke, Süßwaren etc., als an den Eintragungen für Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen, Geldbörsen, Schaufensterdekorationen und Werbetexte. Es sah zwischen seinem angebissen Apfel und dem Apfelkind-Apfel eine Verwechslungsgefahr.

Diese begründete Apple vor allem mit der allgemeinen Form, der roten Farbe des Logos und dem Blatt am Stiel. Das Apfelkindlogo enthielt aber unter anderem auch einen Kopf eines Kindes und ihm fehlte der charakteristische Apple-Biss. Vor etwa zwei Wochen nahm Apple nun seinen Widerspruch zurück. Eine Begründung lieferte Apple bisher noch nicht.