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Hilfe bei Abmahnung und Unterlassungserklärung

Wir unterstützen Sie bei markenrechtlichen Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten und möchten wissen, was nun zu tun ist?

5 Punkte, die Ihnen helfen können:

  1. Ruhe bewahren
    Der Zeitdruck ist groß. Doch als Erstes heißt es, Ruhe zu bewahren.
    Sie sollten eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht überstürzt abgeben und die Abmahnkosten nicht vorschnell bezahlen.
  2. Fristen beachten
    Beachten Sie die in der Abmahnung genannten Fristen und reagieren Sie rechtzeitig. Holen Sie frühzeitig und rechtzeitig Rechtsrat ein.
  3. Berechtigung prüfen lassen
    Lassen Sie die Abmahnung schnellstens anwaltlich überprüfen. Es ist zu klären, ob die Abmahnung berechtigt erfolgt ist – also ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und der Gegenseite die behaupteten Ansprüche überhaupt zustehen. Ist das nämlich nicht der Fall, kann die Abmahnung abgewehrt werden.
  4. Reaktion auf die Abmahnung
    Bestehen die angeblichen Ansprüche gegen Sie nicht, ist die Abmahnung unberechtigt erfolgt und kann abgewehrt werden. Was wenn die Vorwürfe berechtigt sind? Selbst wenn sich bei der anwaltliche Prüfung herausstellen sollte, dass der Vorwurf nicht ganz von der Hand zu weisen ist: Es gibt wichtige Punkte, die dann zu beachten sind. So können unnötige Nachteile für Sie vermieden werden. Oftmals ist die Ihnen im Entwurf übermittelte Erklärung zu weit gefasst und sollte so nicht abgegeben werden. Durch eine Abänderung der Erklärung können oftmals rechtliche und finanzielle Nachteile für Sie vermieden werden.
  5. einstweilige Verfügung / Klage
    Haben Sie gar nicht oder zu spät auf eine Abmahnung reagiert? Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten oder wurde eine Klage zugestellt? Dies kommt vor. Holen Sie anwaltlichen Beistand ein und lassen sich in der gerichtlichen Angelegenheit optimal vertreten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Falle einer einstweilige Verfügung und/oder Klage zu reagieren. Ihr Fall sollte sorgfältig geprüft werden und dann die für Sie beste Reaktion erfolgen.Weiterführende Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auf den folgenden Seiten:
    Abmahnung Markenrecht …
    Abmahnung Designrecht …
    Abmahnung Wettbewerbsrecht …