Symbolbild Titelbild Wettbewerbsrecht

Unterstützung bei Abmahnung Wettbewerbsrecht / UWG

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, besteht Zeitdruck und die Überraschung ist groß.

Geben Sie dennoch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht überstürzt ab. Holen Sie Rechtsrat ein. Ich unterstütze Sie gerne!

Unsere Leistungen für Sie:

  • Wir prüfen zunächst, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, also ob überhaupt und wenn ja, inwieweit eine Wettbewerbsverletzung vorliegt. Eine Wettbewerbsverletzung liegt nur dann vor, wenn Sie mit Ihrer Werbemaßnahme gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen bzw. die Rechte eines Mitbewerbers verletzen und daher ein Unterlassungsanspruch besteht.
  • Wir prüfen unter anderem, ob das beanstandete Verhalten unlauter ist und die Abmahnung in Form und Umfang berechtigt. Wettbewerbswidrige Umstände können sich beispielsweise bei der Gestaltung von Onlineshops / eCommerce, AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Impressum, Garantiezusagen und Energieangaben ergeben. Ebenso häufig sind Produktkennzeichnungen bei Lebensmitteln, Arzneimitteln und Elektrogeräten betroffen oder die Gestaltung von Werbemaßnahmen wie Anzeigen Print und Online, Internetseiten und vielem mehr.
  • Wir prüfen die Unterlassungsverpflichtung genau und passen deren Formulierungen an Ihren individuellen Fall an. Denn auch, wenn der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist und eine Rechtsverletzung durch Sie tatsächlich im Raume steht, sollten Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Oftmals ist die Erklärung zu weit gefasst und belastet Sie mehr als notwendig. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung besteht zeitlich unbegrenzt und Sie müssen diese dann gegen sich gelten lassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig. Durch die Änderung oder Anpassung einer Unterlassungserklärung können jedoch Nachteile für Sie vermieden und Kosten verringert werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Ein erstes unverbindliches Telefonat zur Orientierung ist für Sie natürlich kostenfrei. Wenn Sie mich einmal nicht direkt erreichen sollten, rufe ich Sie schnellstmöglich zurück. Ich weiß: Abmahnungen sind eilig und die Zeit drängt!