Nicht Profi genug

Erfolglose Beschwerde gegen Beschluss des DPMA

BPatG, Beschluss vom 2.7.2013, Az.: 24 W 509/12

Das DMPA hatte im Dezember 2011 die Anmeldung der Wortmarke „HOTEL.PROFI”  für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 41 und 42 zurückgewiesen. Die Anmelderin legte daraufhin gegen diesen Beschluss des DPMA Beschwerde ein, allerdings nur bezogen auf die Zurückweisung der Anmeldung für Klasse 42 (Entwicklung, Planung, Erstellung und Wartung von Computerprogrammen). Die Beschwerde hatte aber keinen Erfolg. Das BPatG entschied nämlich, dass die Bezeichnung „HOTEL.PROFI” als beschreibende Angabe für Hotel Professionalität oder Professionalität im Hotel dienen könne und nicht unterscheidungskräftig sei.

Die Herkunftshinweisfunktion werde nicht erfüllt. Ein normal informierter und verständiger Durchschnittsverbraucher, werde die Marke „HOTEL.PROFI” auch dann als Hinweis auf den Bestimmungszeck der Ware bzw. den Adressatenkreis der angebotenen Dienste auffassen, wenn er sich nicht im Markt für Gastronomie und Hotellerie bewegt. Er wird davon ausgehen, dass es sich bei den angebotenen Waren und Dienstleistungen um solche handle, die dazu dienten, ein Hotel professionell zu führen. Auch die Art der schriftliche Darstellung ändert nichts an der Schutzunfähigkeit. Sie sei werbeüblich und der Verkehr sei an diese Art der Gestaltung mit Punkt und Großschreibung gewohnt.