Es geht um die Wurst

Verwechslungsgefahr zwischen TOFUKING und Curry King

EuGH, Beschluss vom 28.06.2012 – C-599/11 P

Am 28.06.2012 wies der EuGH den Antrag auf Aufhebung des Urteils des EuG zurück, das zwischen der Gemeinschaftsmarke „TOFUKING“ und der prioritätsälteren Marke „Curry King“ für Waren der Klasse 29 eine Verwechslungsgefahr bejaht hatte. Damit wurde das Urteil des EuG bestätigt.

Trotz der unterschiedlichen Begriffe „TOFU“ und „Curry“ am Anfang der Marken und der geringen Kennzeichnungskraft der älteren Marke „Curry King“ sei die Gefahr gegeben, dass Verbraucher etwa glauben könnten, die von den Zeichen „TOFUKING“ und „Curry King“ erfassten identischen Waren stammten von demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Die Ähnlichkeit der Marken sei in der übereinstimmenden Silbenzahl, der ähnlichen Länge der Silben, einer begrifflichen Ähnlichkeit sowie der Tatsache, dass die Begriffe „TOFU“ und „Curry“ beide auf den Lebensmittelbereich verweisen und damit Unterscheidungskraft einbüßen, zu sehen. Somit bestehe eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken.

Fazit:

Zum einen geht aus der Entscheidung des EuGH hervor, dass es keinen Grundsatz gibt, wonach Abweichungen am Wortanfang von Wortzeichen eine Verwechslungsgefahr ausschließen. Zum anderen verdeutlicht der Beschluss, dass auch aus eher kennzeichnungsschwachen Marken erfolgreich Widerspruch gegen eine prioritätsjüngere Marke erhoben werden kann – zumindest dann, wenn dies jüngere Marke dieselbe Kennzeichenschwäche aufweist.