Webdesigner aufgepasst!

Geschmacksmusterrechtlicher Schutz für Internetdesign

Urteil des Landgericht Düsseldorf vom 26.06.2013, Az.: 12 O 381/10

Sofern eine Webseite so gestaltet wird, dass das sich in der Internetseite findende Muster neu ist und Eigenart i.S.v. Art. 6 GGV besitzt, kann sie geschmacksmusterrechtlich geschützt sein. So entschied das LG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.06.2013. In der Vergangenheit leiteten Webdesigner Ansprüche hauptsächlich aus dem Urheberrecht ab, scheiterten aber bei der Durchsetzung oftmals an der erforderlichen besonderen Schöpfungshöhe des Urheberrechts. Die Entscheidung des LG Düsseldorf wirft die interessante Möglichkeit auf, Ansprüche erfolgreich über das Geschmacksmusterrecht geltend zu machen. In Zukunft könnte es für Webdesigner also heißen: weg vom Urheberrecht – hin zum Geschmacksmusterrecht.