Neues aus der Spruchpraxis der Bundespatentgerichts im Januar 2015

Verwechslungsgefahr zwischen MEDIO ./. MEDION:
Ähnlichkeit von Hardware und Software, somit Widerspruch aus älterer Marke MEDION erfolgreich gegen jüngere Marke MEDIO, nach Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung und Teilrücknahme des Widerspruchs (BPatG, Beschluss vom 19.01.2015 – 24 W (pat) 38/12)

Löschungsantrag gegen Marke „Crosstape“ für „Pflaster u.a.“ erfolgreich:
Fehlen der Unterscheidungskraft, beschreibende Angabe  (BPatG, Beschluss vom 05.01.2015 – 25 W (pat) 14/13)