Symbolbild Titelbild Wettbewerbsrecht

Kosten der Rechtsberatung

Ein erstes unverbindliches Telefonat zur Orientierung ist für Sie kostenfrei.

Über die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit können Sie sich stets unverbindlich informieren.

Erstberatung

Bei Unternehmern und Unternehmen im geschäftlichen Bereich richtet sich die Gebühr der ersten Beratung nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Dabei arbeite ich in der Regel mit einer Pauschale für die Vorbereitung und erste Beratung. Sprechen Sie mich gerne an, ich informiere Sie unverbindlich.

Ergibt sich im ersten Beratungsgespräch, dass dieses zur Klärung Ihrer Sache nicht ausreicht und eine weitere Bearbeitung erforderlich ist (z.B. Erstellung von Schreiben, Gutachten oder Recherchen), weise ich Sie darauf hin und informiere über die voraussichtlichen Kosten.

Anwaltliche Bearbeitung

Im Weiteren kann die anwaltliche Tätigkeit nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) berechnet werden oder mit einem aufwandsbezogen Honorar. Auch die Berechnung von festen Pauschalpreisen ist möglich. Ich informiere Sie im Vorhinein über die jeweiligen Abrechnungsmodalitäten.

Im Folgenden führe ich einige Informationen dazu auf:

  • Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
    Bei streitigen Auseinandersetzungen (Abmahnungen usw.) sowie einer Vertretung vor Gericht werden die Rechtsanwaltsgebühren in aller Regel nach den Gebührensätzen des RVG abgerechnet. Die Bemessung der jeweiligen Gebühr richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert/Streitwert.
  • Honorar nach Stundensatz
    Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung werden oftmals aufwandsbezogen berechnet, also gemessen an dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und unter Zugrundelegung eines Stundensatzes. Dies findet vor allem dann Anwendung, wenn sich ein Aufwand im Vorhinein kaum abschätzen lässt, zum Beispiel bei Kollisionsverfahren oder amtlichen Verfahren. Auch die Bearbeitung anspruchsvollerer Rechtsfragen, der Ausarbeitung von Verträgen, der Erstellung von AGB wird aufwandsbezogen abgerechnet. Sie werden soweit wie möglich über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten informiert.
  • Pauschalpreise
    Soweit möglich biete ich zu konkret kalkulierbaren Leistungspaketen Pauschalpreise an.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Kosten besser und genauer einschätzen können.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung kann ich insbesondere bei Markensachen Pauschalpreise anbieten, so zum Beispiel für folgende Leistungen:

  • markenrechtliche Ähnlichkeitsrecherchen
  • Markenanmeldungen von Deutschen Marken (DPMA)
  • Markenanmeldungen von europäischen Unionsmarken (EUIPO)
  • Markenanmeldungen von Internationalen Registrierungen (WIPO)
  • sowie weitere Angebote rund um die Marke.