Frohe Ostern

Endgültige Entscheidung im Goldhasen Prozess

Passend zum Osterfest wurde am 28.03.2013 die Entscheidung des BGH zum Goldhasen Rechtsstreit veröffentlicht.

Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Fa. Lindt zurück und brachte damit zum Ausdruck, dass der Schokoladenhase der Fa. Rieglein nicht die Markenrechte der Fa. Lindt verletzt. Damit bestätigte er das Urteil des OLG Frankfurt am Main, das 2011 eine Verwechslungsgefahr zwischen den Goldhasen der beiden Unternehmen verneint hatte.

Der BGH zog mit seiner Entscheidung einen Schlussstrich unter den über 10 Jahre währenden Rechtstreit um die sitzenden Goldhasen.