Das Schlagerduell

Koexistenz gleichnamiger Personen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013, Az: I-20 U 67/12

Das OLG Düsseldorf hatte vor kurzem einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Koexistenz zweier gleichnamiger Personen ging. Der im Schlagergeschäft taetige Frank Wendler, Inhaber der Wortmarke „Der Wendler“, hatte gegen den Schlagersänger Michael Wendler (bürgerlich Michael Norberg) geklagt. Das OLG entschied, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler auftretende Schlagersänger („Sie liebt den DJ“) die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht mehr ohne klarstellenden Zusatz – in der Regel den Vornamen – verwenden darf und im Gegenzug die auf Frank Wendler eingetragene Marke gelöscht wird.