Angela Müller Recht und Marke

Abmahnung - was nun?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten wissen, was nun zu tun ist?

Es besteht Zeitdruck und die Überraschung ist groß.
Dennoch: Sie sollten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht überstürzt abgeben.

Zuvor sollte geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist, also ob und inwieweit überhaupt eine Kennzeichenverletzung vorliegt.
Auch wenn der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist: Es gibt einige Punkte, die Sie beachten sollten.

Oftmals ist die Erklärung zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Durch eine Änderung der vorgefertigten Erklärung können in vielen Fällen Nachteile für Sie vermieden und Kosten verringert werden.
Nach Unterzeichnung der Erklärung wird in aller Regel bei einer erneuten Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fällig.
Wenn eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben ist, sollte diese Formulierung also genau angepasst werden.


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