Angela Müller Recht und Marke

Markenrecht und Markenschutz

Unsere geschützten Marken geben uns ein gesetzliches Monopolrecht für die Kennzeichnung – und: Markenrechte sind Verbietungsrechte!

markenrecht

© mustafa deliormanli - iStockphoto.com

Entdecken Sie irgendwo einen Dritten, der mit Ihrer Marke arbeitet oder versucht, sie zu kopieren, ist Handlung geboten. Als Inhaber einer geschützten Marke haben Sie verschiedene Rechte, die Sie daraus herleiten können, z.B.:
Unterlassung der weiteren Benutzung der Marke, Vernichtung der mit der Marke gekennzeichneten Produkte und Werbemittel, Schadenersatz.

Übrigens: Jede neue Marke sollte vor Anmeldung durch eine Markenrecherche abgesichert werden. Damit kann festgestellt werden, ob nicht bereits Dritte diesen oder einen ähnlichen Namen im In- oder Ausland für sich als Marke geschützt haben. So können Kollisionen vermieden werden.

Marken müssen nicht nur rechtlich geschützt werden. Sie bedürfen darüber hinaus der Pflege, der Überwachung, der Verteidigung:

Benutzen Sie Ihre Marken stets in ihrer registrierten Form. Verwenden Sie eine Ihrer registrierten oder angemeldeten Marken, machen Sie das durch die Symbole ® oder ™ deutlich. Unterstreichen Sie Ihre Markeninhaberschaft, indem Sie in Publikationen (gedruckt und im Internet) auf die dort genannten Marken und deren Schutz hinweisen.

Eine kontinuierliche und effektive Markenüberwachung ermöglicht es, eventuelle Markenverletzungen rasch aufzuspüren. So können geeignete Abwehrmaßnahmen schon im Anfangsstadium eingeleitet werden.

Dienstleistungen
  • Beratung bei Markenstrategie und Markenfindung
  • Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke
  • Markenrecherche
  • Markenanmeldung / Markeneintragung im In- und Ausland
  • Überwachung von Markenkollisionen
  • Widerspruchsverfahren
  • Abmahnung
  • Titelschutzanzeigen
  • Vertragsgestaltung



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